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Hoch verehrte
Damen und Herren bei der AOK ...
Sehr geehrte Frau Daniela
Lettang, wertes Team M & I ...
Es geht ja wirklich nur
um etwas Zusammenarbeit, gewissermaßen Amtshilfe, zwischen
Ihnen.
Nach
mittlerweile gut einem Jahr bitte ich um Verständnis, dass
es langsam an der Zeit ist endlich mal damit anzufangen
und ein wenig zu drängeln bzw. zu beginnen den strittigen
Sachverhalt zum eigentlich Wesentlichen in aller
Eindeutigkeit zu vertiefen.
[
https://www.google.com/search?
q=menschen+ohne+krankenversicherung+deutschland ]
UND BITTE : Eine Erwiderung zu den unten genannten
Fragen bitte ausführlich - unter Angabe der jeweiligen
Rechts - und auch Entscheidungsgrundlage - begründet in
einem schriftlichen Bescheid und das dann noch in
angemessener Frist.
WAS ICH BRAUCHE :
Beispielsweise eine Erklärung des im SGB so bezeichneten
'Jobcenter', dass eine vollständige Kostenübernahme bei
einer so benannten "privaten Krankenversicherung' erfolgt.
Welche dann vergleichbar
auch den Leistungen und dem vololständigen Umfang einer so
benannten 'gesetzlichen' Krankenversicherung entspricht. Eine Kürzung der Leistungen,
soweit ich den Sachverhalt korrekt bewerten kann, ist durch
nichts zu rechtfertigen.
WAS
ICH GERN HÄTTE : Seitens einer Körperschaft
des öffentlichen Rechts geht es mir um die Erklärung eines
privatrechtlich zu wertenden
Krankenversicherungsunternehmen, dass ein gesetzlich
verpflichtendes Verhältnis bei der Krankenversicherung
schließlich und letztendlich ein einseitig erzwungenes
Rechtsgeschäft darstellt, welches so einer Prüfung durch das
hierbei zuständige BVerfG nicht standhalten wird.
UND, ebenso und ganz im
Speziellen, eine Erklärung zu dem Sachverhalt, warum mir als
"Erwerbsloser", mit einem Leistungsanspruch gemäß den
Bestimmungen des SGB, gemäß den allgemein in Deutschland von
Krankenversicherungsunternehmen anscheinend in
kartellrechtlich zweifelhaften Absprachen bestehenden
Regelungen, eine so bezeichnete gesetzliche
Pflichtversicherung verweigert wird.
Und, warum mir statt dessen eine private Krankenversicherung
zugeordnet wird, um der 'gesetzlichen Pflichtversicherung'
zu entsprechen. Das, soweit ich den Sachverhalt korrekt
bewerten kann, ist nicht gerade das was als
korrekte Rechtsbeziehungen zwischen rechtlich
gleichgestellten Rechtssubjekten (→ natürliche Person, →
juristische Person) in unserer kuschelig kleinen Republik
gemeint ist.
Ich
verweise auf die letzten zwei Schreiben an die örtliche
Allgemeine Ortskrankenkasse in Kusel, die mehrmalige
persönliche Vorsprache, und auch auf den Schriftverkehr mit dem
Team M & I beim so bezeichneten 'Jobcenter' in Kusel.
Und natürlich den zahllosen Anträge und auch Mahnungen
meiner Person, doch bitte den rechtlichen Notwendigkeiten
wie in "Wichtige Hinweise" bei jedem Leistungsbescheid
angegeben, zu entsprechen.
AUSZUG :
Sofern innerhalb
der Frist von zwei Wochen keine
Mitgliedsbescheinigung vorgelegt wird,
meldet das Jobcenter bei der Krankenkasse
an, bei der zuletzt die Familienversicherung
bestand. Durch die Wahl oder die Anmeldung
durch das Jobcenter tritt eine Bindung an
die Mitgliedschaft von in der Regel 18
Monaten bei der bisherigen oder neuen
Krankenkasse ein. Für weitere Auskünfte
setzen Sie sich bitte mit Ihrer Krankenkasse
in Verbindung.
: BEGRÜNDUNG FÜR DIE
UMGEHENDE BEANTWORTUNG UND / ODER AMTSHILFE ZWECKS KLÄRUNG
DES OBEN BEZEICHNETEN SACHVERHALT :
SIEHE : BGG § 1 etc. usw. pp !
Gesetz zur Gleichstellung von
Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz -
BGG)
[
https://www.behindertenbeauftragte.de/
SharedDocs/Downloads/DE/SchlichtungsstelleBGG/
Traeger_oeffentlicher_Gewalt.pdf ]
Träger öffentlicher Gewalt sagt man
zu staatlichen Einrichtungen. Damit sind Behörden oder Ämter vom
Staat gemeint.
ZB Körperschaften des öffentlichen
Rechts : Dazu gehört
natürlich auch die Agentur für Arbeit. Und somit auch das
Jobcenter. Und
auch - ganz allgemein - die Träger der gesetzlichen
Krankenversicherung ...
: AUSZUG : Begründung Bundessozialgericht Seite 6 oben :
[
http://www.erwerbslosenverband.org/
klage/bundessozialgericht_20210119_anlage_3.pdf
[
http://www.erwerbslosenverband.org/
klage/bundessozialgericht_20210119_anlage_3.html
Das
hierbei zu wertende AGG und ebenso auch das BTHG ist zudem
im Lichte der UN - Behindertenrechtskonvention auszulegen.
Danach dürften nach dem AGG
verpflichtete Personen Menschen mit Behinderungen eine
Teilhabe aus sachlichen Gründen nicht verwehren, wenn sie
die der Teilhabe entgegenstehenden Hindernisse durch
zumutbare Anstrengungen beseitigen können (unter Verweis
auf BAGE 147, 60 <77>).
Werte Damen und Herren als
so benannte "Träger
öffentlicher Gewalt".
Es hat sich eine Situation ergeben, welche ich so nicht
länger erdulden kann bzw. muss.
Im Prinzip geht es auch eigentlich nur um die
"Klagevorbereitung bei dem
derzeit stattfindenden Match auf der Ebene
Sozialgerichtsbarkeit bei einer so benannten
Richtervorlage" [ AUSZUG Begründung Bundessozialgericht Seite 16
unten ] und etwas ergänzenden Schriftverkehr mit
dem derzeit damit beschäftigten Bundessozialgericht. Aber
das sollte sich nicht daran hindern einfach mal Amtshilfe
und Zusammenarbeit zu üben. Ganz unabhängig davon, wie
bereits erwähnt, erwarte ich eine Erwiderung zu den oben
genannten Fragen bitte ausführlich - unter Angabe der
jeweiligen Rechts - und auch Entscheidungsgrundlage -
begründet in einem schriftlichen Bescheid und das dann
noch in angemessener Frist.
Hochachtungsvoll, MfG usw. !
Arno Wagener
-------- Weitergeleitete
Nachricht --------
Sehr geehrter Herr Gerd Dauenhauer
und Herr Herr Dietmar Ohler …
Mein
Schreiben - abgegeben bei der AOK in Kusel - vom 19.10.2020
!
Als PDF im Anhang
dieser Mail . . .
In Kurzform : Soweit
bekannt hat die DVK in Spanien keine Unterlagen.
Somit ist Ihr
Schreiben [5323 065 9W018 28.
November 2019 ] gegenstandlos.
Bzw. ganz
prinzipiell ! Als Erwerbsloser sehe ich die AOK in der
Pflicht einen gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz
zu gewährleisten. Zumindestens sollten Sie innerhalb 3 Monaten
auf eine formal korrekte Anfrage als Versicherungsträger
reagieren ! Gemäß diesem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen
mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG)
sollten / müssen gerade Sie als Versicherungsträger und
somit Träger öffentlicher Gewalt § 1 Ziel und Verantwortung
der Träger öffentlicher Gewalt (1), (2) und (3) Ihre ungeteilte
Aufmerksamkeit und insoweit auch Beachtung und Achtung
schenken.
Ich will nur einen normalen, also so
bezeichnete gesetzlichen, Krankenversicherungsschutz !
Wir können das aber auch gerne ganz
grundsätzlich klären . . .
Da stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Und
sicher auch die Sozialverbände !
Wegen dieser so benannten 'Behinderung' wenden
Sie sich doch bitte an das Team M&I bei dem so
bezeichneten 'Jobcenter' in Kusel.
Hochachtungsvoll
+ MfG
Arno Wagener