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Betreff: Arno Wagener /// Service-Nr. 53 230659 W 018 /// Kunden-Nr. 6594
Datum: Fri, 29 Jan 2021 11:25:25 +0100
Von: Human <arno@humanearthling.org>
An: Frau Daniela Lettang C / O <jobcenter-m&i@kv-kus.de>, Herr Gerd Dauenhauer <firmenkunden.ps@service.rps.aok.de>, Herr Dietmar Ohler <dietmar.ohler@rps.aok.de>


Hoch verehrte Damen und Herren bei der AOK ...
Sehr geehrte Frau Daniela Lettang, wertes Team M & I ...
Es geht ja wirklich nur um etwas Zusammenarbeit, gewissermaßen Amtshilfe, zwischen Ihnen.
Nach mittlerweile gut einem Jahr bitte ich um Verständnis, dass es langsam an der Zeit ist endlich mal damit anzufangen und ein wenig zu drängeln bzw. zu beginnen den strittigen Sachverhalt zum eigentlich Wesentlichen in aller Eindeutigkeit zu vertiefen.
[ https://www.google.com/search? q=menschen+ohne+krankenversicherung+deutschland ]
UND BITTE : Eine Erwiderung zu den unten genannten Fragen bitte ausführlich - unter Angabe der jeweiligen Rechts - und auch Entscheidungsgrundlage - begründet in einem schriftlichen Bescheid und das dann noch in angemessener Frist.

WAS ICH BRAUCHE : Beispielsweise eine Erklärung des im SGB so bezeichneten 'Jobcenter', dass eine vollständige Kostenübernahme bei einer so benannten "privaten Krankenversicherung' erfolgt.
Welche dann vergleichbar auch den Leistungen und dem vololständigen Umfang einer so benannten 'gesetzlichen' Krankenversicherung entspricht. Eine Kürzung der Leistungen, soweit ich den Sachverhalt korrekt bewerten kann, ist durch nichts zu rechtfertigen.
WAS ICH GERN HÄTTE : Seitens einer Körperschaft des öffentlichen Rechts geht es mir um die Erklärung eines privatrechtlich zu wertenden Krankenversicherungsunternehmen, dass ein gesetzlich verpflichtendes Verhältnis bei der Krankenversicherung schließlich und letztendlich ein einseitig erzwungenes Rechtsgeschäft darstellt, welches so einer Prüfung durch das hierbei zuständige BVerfG nicht standhalten wird.
UND, ebenso und ganz im Speziellen, eine Erklärung zu dem Sachverhalt, warum mir als "Erwerbsloser", mit einem Leistungsanspruch gemäß den Bestimmungen des SGB, gemäß den allgemein in Deutschland von Krankenversicherungsunternehmen anscheinend in kartellrechtlich zweifelhaften Absprachen bestehenden Regelungen, eine so bezeichnete gesetzliche Pflichtversicherung verweigert wird.
Und, warum mir statt dessen eine private Krankenversicherung zugeordnet wird, um der 'gesetzlichen Pflichtversicherung' zu entsprechen.
Das, soweit ich den Sachverhalt korrekt bewerten kann, ist nicht gerade das was als korrekte Rechtsbeziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten (→ natürliche Person, → juristische Person) in unserer kuschelig kleinen Republik gemeint ist.
 
Ich verweise auf die letzten zwei Schreiben an die örtliche Allgemeine Ortskrankenkasse in Kusel, die mehrmalige persönliche Vorsprache, und auch auf den Schriftverkehr mit dem Team M & I beim so bezeichneten 'Jobcenter' in Kusel. Und natürlich den zahllosen Anträge und auch Mahnungen meiner Person, doch bitte den rechtlichen Notwendigkeiten wie in "Wichtige Hinweise" bei jedem Leistungsbescheid angegeben, zu entsprechen.
AUSZUG :

Sofern innerhalb der Frist von zwei Wochen keine Mitgliedsbescheinigung vorgelegt wird, meldet das Jobcenter bei der Krankenkasse an, bei der zuletzt die Familienversicherung bestand. Durch die Wahl oder die Anmeldung durch das Jobcenter tritt eine Bindung an die Mitgliedschaft von in der Regel 18 Monaten bei der bisherigen oder neuen Krankenkasse ein. Für weitere Auskünfte setzen Sie sich bitte mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.

: BEGRÜNDUNG FÜR DIE UMGEHENDE BEANTWORTUNG UND / ODER AMTSHILFE ZWECKS KLÄRUNG DES OBEN BEZEICHNETEN SACHVERHALT :

SIEHE  : BGG § 1 etc. usw. pp !
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG)
[ https://www.behindertenbeauftragte.de/ SharedDocs/Downloads/DE/SchlichtungsstelleBGG/ Traeger_oeffentlicher_Gewalt.pdf ]
Träger öffentlicher Gewalt sagt man zu staatlichen Einrichtungen. Damit sind Behörden oder Ämter vom Staat gemeint.
ZB Körperschaften des öffentlichen Rechts : Dazu gehört natürlich auch die Agentur für Arbeit. Und somit auch das Jobcenter.  Und auch - ganz allgemein - die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung ...

: AUSZUG : Begründung Bundessozialgericht Seite 6 oben :

[ http://www.erwerbslosenverband.org/ klage/bundessozialgericht_20210119_anlage_3.pdf
[ http://www.erwerbslosenverband.org/ klage/bundessozialgericht_20210119_anlage_3.html
Das hierbei zu wertende AGG und ebenso auch das BTHG ist zudem im Lichte der UN - Behindertenrechtskonvention auszulegen.
Danach dürften nach dem AGG verpflichtete Personen Menschen mit Behinderungen eine Teilhabe aus sachlichen Gründen nicht verwehren, wenn sie die der Teilhabe entgegenstehenden Hindernisse durch zumutbare Anstrengungen beseitigen können (unter Verweis auf BAGE 147, 60 <77>).

Werte Damen und Herren als so benannte "Träger öffentlicher Gewalt".
Es hat sich eine Situation ergeben, welche ich so nicht länger erdulden kann bzw. muss.

Im Prinzip geht es auch eigentlich nur um die "Klagevorbereitung bei dem derzeit stattfindenden Match auf der Ebene Sozialgerichtsbarkeit bei einer so benannten Richtervorlage" [ AUSZUG Begründung Bundessozialgericht Seite 16 unten ] und etwas ergänzenden Schriftverkehr mit dem derzeit damit beschäftigten Bundessozialgericht. Aber das sollte sich nicht daran hindern einfach mal Amtshilfe und Zusammenarbeit zu üben. Ganz unabhängig davon, wie bereits erwähnt, erwarte ich eine Erwiderung zu den oben genannten Fragen bitte ausführlich - unter Angabe der jeweiligen Rechts - und auch Entscheidungsgrundlage - begründet in einem schriftlichen Bescheid und das dann noch in angemessener Frist.

Hochachtungsvoll, MfG usw. !

Arno Wagener


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Betreff: Arno Wagener /// Service-Nr. 53 230659 W 018 /// K-Nr. 6594
Datum: Fri, 22 Jan 2021 11:17:13 +0100
Von: Human <arno@humanearthling.org>
An: Herr Gerd Dauenhauer <firmenkunden.ps@service.rps.aok.de>, Herr Dietmar Ohler <dietmar.ohler@rps.aok.de>, Frau Daniela Lettang C / O <jobcenter-m&i@kv- kus.de>


Sehr geehrter Herr Gerd Dauenhauer und Herr Herr Dietmar Ohler …
Mein Schreiben - abgegeben bei der AOK in Kusel - vom 19.10.2020 !
Als PDF im Anhang dieser Mail . . .
In Kurzform : Soweit bekannt hat die DVK in Spanien keine Unterlagen.
Somit ist Ihr Schreiben [5323 065 9W018 28. November 2019 ] gegenstandlos.
Bzw. ganz prinzipiell ! Als Erwerbsloser sehe ich die AOK in der Pflicht einen gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Zumindestens sollten Sie innerhalb 3 Monaten auf eine formal korrekte Anfrage als Versicherungsträger reagieren ! Gemäß diesem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) sollten / müssen gerade Sie als Versicherungsträger und somit Träger öffentlicher Gewalt § 1 Ziel und Verantwortung der Träger öffentlicher Gewalt (1), (2) und (3) Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit und insoweit auch Beachtung und Achtung schenken.
Ich will nur einen normalen, also so bezeichnete gesetzlichen, Krankenversicherungsschutz !
Wir können das aber auch gerne ganz grundsätzlich klären . . .
Da stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Und sicher auch die Sozialverbände !
Wegen dieser so benannten 'Behinderung' wenden Sie sich doch bitte an das Team M&I bei dem so bezeichneten 'Jobcenter' in Kusel.
Hochachtungsvoll + MfG
Arno Wagener